Übertragungsskala Ü-Noten

 

Übertragungsskala Ü1 Ü2 Ü3 Ü4 Ü5 Ü6 Ü7 Ü8
Anforderungsebene ESA 1 1 1 2 3 4 5 6
Anforderungsebne MSA 1 1 2 3 4 5 6 6
Anforderungsebene
Übergang Oberstufe
1 2 3 4 5 6 6 6

 

Erläuterungen:
Anforderungsebene ESA: Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses

Anforderungsebene MSA: Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses

Anforderungsebene Übergang Oberstufe: Anforderungsebene zum Übergang in die Oberstufe

Die Umsetzung der Ü-Noten in Zeugnisnoten erfolgt danach, auf welcher Anforderungsebene die Schülerin/ der Schüler ihre / seine Leistungen im Unterricht erbracht hat.

Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses im 9. Jahrgang: Alle Noten sind Ü6 oder besser, maximal eine Ü7, keine Ü8.

Versetzung in die 10. Jahrgangstufe und erreichen des Mittleren Schulabschlusses im 10. Jahrgang:
Alle Noten sind Ü5 oder besser, maximal eine Ü6, keine Ü7 (oder Ü8).

Übergang in die Oberstufe : Alle Noten sind Ü4 oder besser, maximal eine Ü5, keine Ü6, Ü7.

Alle Noten werden entsprechend der Übertragungsskala auf den jeweiligen Abschluss umgerechnet.

Quellen: Landesverordnung der Gemeinschaftsschulen und Schulgesetz

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