Masernschutzgesetz ab 1. März 2020

Liebe CVS-Gemeinschaft,

zum 1.03.2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Bitte beachten Sie die Eltern-Informationen über dessen Umsetzung an der CVS, die Ihr Kind auch mit nach Hause bekommt.

Sie haben für den Nachweis (s. PDF unten) verschieden lange Zeit::

  • Alle Kinder, die zur Zeit schon Schüler*in der CVS sind, müssen den Nachweis bis zum 31.08.2021 (also erst im kommenden Schuljahr; weitere Infos folgen) erbringen
  • Alle „neuen“ Schüler*innen, die ihren 1. Schultag an der CVS nach dem 1.3.2020 haben, müssen den Nachweis VOR ihrem ersten Schultag erbringen.
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