Mensa informiert: Keine Essenausgabe ohne Mensakarte

Aus gegebenem Anlass für Sie folgende Information:
Ohne Vorlage einer Mensakarte wird kein Mittagessen ausgegeben (es sei denn, der/die Schüler*in kann sich mit einem anderen offiziellen Dokument ausweisen, wie Personalausweis, Führerschein o.ä.).

Auch Kiosk-Verkäufe nur mit Namensnennung sind dann nicht möglich.

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