HVV-Fahrkarten
BITTE BEACHTEN!
In 2020 hat sich die Vorgehensweise bei Neubestellung oder Verlust geändert. Hier jetzt die neue Vorgehensweise.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über:
- Allgemeine Information der Gemeinde Rellingen zur Schülerbeförderung
- Information zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten
- Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderung
Zu 1.:
Der Schulträger, die Gemeinde Rellingen, teilt für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten folgendes mit:
Zu 2.:
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie die Erstattung erfolgt entnehmen Sie bitte der
Information zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten
zu 3.:
Hier finden Sie den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten, den Sie ausgefüllt mit einer Kopie der HVV-Karte und/oder einer Kopie der Rechnung im Schulbüro abgeben. Von dort wird der Antrag an die Gemeinde Rellingen weitergeleitet.
Der Antragsmonat stellt auch den Erstattungsbeginn dar. Eine rückwirkende Erstattung der Fahrkosten vor dem Antragsmonat ist nicht möglich.