HVV-Fahrkarten
Allgemeine Informationen:
Ab dem Schuljahr 2022/23 wird es für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Pinneberg ein neues und einheitliches Online-Verfahren zur Beantragung von Schülerfahrkarten geben. Der eigens hierfür konzipierte Online-Antrag OLAV wird bereits in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn eingesetzt und steht seit dem 3. Mai 2022 über die Homepage www.ticket-olav.de auch Antragstellerinnen und Antragstellern aus dem Kreis Pinneberg zur Verfügung.
Die ÖPNV-Fahrkarten für Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 1 bis 13 lassen sich jetzt digital beantragen unter www.ticket-olav.de. Ein Anspruch ergibt sich aus der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Pinneberg (siehe Anlage).
Kurz zusammengefasst:
- Regelung für den Wohnort Tangstedt: wenn die Wohnadresse mehr als 4 km entfernt ist
- Regelung für den Wohnort Borstel-Hohenraden: wenn die nächste vergleichbare Schule der gleichen Schulart mehr als 4 km von der Wohnadresse entfernt ist.
NEU: Gilt jetzt ganzjährig und nicht mehr nur für den Winter. - Wohnort Pinneberg: keine Fahrkarte, gleichwertige Schulen (JCS, Schulzentrum Nord)
- Kummerfeld: keine Fahrkarte, zuständige Schule: Schulzentrum Nord
- Halstenbek: keine Fahrkarte, zuständige Schule: An der Bek
- Ellerbek: keine Fahrkarte, zuständige Schule: Rugenbergen in Bönningstedt
- Auch Schülerinnen und Schüler der Oberstufe habe die Möglichkeit, online eine Fahrkarte zu beantragen, sofern sie die Bedingungen der Schülerbeförderungsatzung des Kreises Pinneberg erfüllen.
Außerdem gilt: Grundschüler der DAZ-Primar-Klasse erhalten eine Fahrkarte, wenn die einfache Entfernung zur Caspar-Voght-Schule (zugewiesene Schule) mehr 2 km beträgt und sie nicht aus dem gleichen Wohnort kommen.
DAZ-Schüler ab Klasse 5 erhalten eine Fahrkarte nur dann, wenn der Wohnort mehr als 4 km zur Caspar-Voght-Schule entfernt liegt.
Der Anspruch erlischt, wenn das Kind in den Regelschulbetrieb wechselt.
Eine weitere Änderung tritt zum August 2022 außerdem in Kraft: Die Kostenbeteiligung von 9,50 € für die Eltern entfällt. So ist der Weg mit dem ÖPNV noch attraktiver und es kann hoffentlich die Rushhour in unserem Schulweg vor Schulbeginn und nach Schulende entzerrt werden.
Um eine von den Trägern der Schülerbeförderung finanzierte Fahrkarte zu erhalten, ist für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren zu stellen.
Hier ein Hinweis für Eltern, die Kinder auch an anderen Schulen haben:
Ausgenommen von OLAV sind Eltern, deren Kinder auf eine Schule in Trägerschaft der Städte Pinneberg und Schenefeld gehen, da sich beide Städte nicht dem neuen Verfahren angeschlossen haben.
Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind unter der Rubrik FAQ weitere Informationen rund um die Schülerfahrkarten zu finden. Zudem gibt es eine Schülerfahrkarten-Hotline unter der Rufnummer 04541 888-288, die montags und mittwochs in der Zeit von 9 bis 11 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr besetzt ist.
Info 24.10.2022:
Die ersten Fahrkarten sind bereits verloren gegangen. Sollte das passieren, müssen Sie sich über die OLAV-Homepage anmelden und eine Ersatzfahrkarte beantragen. Die Kosten dafür betragen 15,00 Euro. Das Schulbüro kann dabei nicht helfen.
Was müssen Sie tun?
- Wählen Sie sich unter www.ticket-olav.de ein.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein digitales Foto Ihres Kindes.
- Kündigen Sie das private Schülerticket erst nachdem Sie bei OLAV eine neue Karte bestellt haben.
- Bedenken Sie bei der Bestellung:
Es dauert ungefähr 3 Wochen, bis die Fahrkarte im Schulbüro eintrifft. - Die Ausgabe erfolgt über das Schulbüro gegen eine Unterschrift.
Aufgrund der Menge schafft unser Schulbüro zumindest zum Schuljahresbeginn nicht, jeden einzelnen individuell über das Eintreffen zu informieren. Daher bitten wir die Schülerinnen und Schüler sich in regelmäßigen Abständen im Schulbüro nach der Karte zu erkundigen.
Wichtige Dateien: