Für das Schuljahr 2024/2025 können neue Schülerfahrkarten online beantragt werden. OLAV_Elterninfo_Schuelerfahrkarten_SJ_2024-25

Was bedeutet das:

  • Für Schülerinnen und Schüler, die bereits im Besitz einer Schülerfahrkarte sind, ist nichts neu zu machen. Hier kommt von zentraler Stelle innerhalb der nächsten Wochen eine Anfrage, ob die bestehenden Daten noch aktuell sind. Dieses muss kurz bestätigt werden.
  • Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Es gelten weiterhin die kreisspezifischen Regularien bzw. die Sonderregeln der Schulträger. Für die Caspar-Voght-Schule kurz zusammengefasst:
    • Regelung für den Wohnort Tangstedt: wenn die Wohnadresse mehr als 4 km entfernt ist.
    • Regelung für den Wohnort Borstel-Hohenraden: wenn die nächste vergleichbare Schule der gleichen Schulart mehr als 4 km von der Wohnadresse entfernt ist.
    • Wohnort Pinneberg: keine Fahrkarte, gleichwertige Schulen (JCS, Schulzentrum Nord)
    • Kummerfeld: keine Fahrkarte, zuständige Schule: Schulzentrum Nord
    • Halstenbek: keine Fahrkarte, zuständige Schule: An der Bek
    • Ellerbek: keine Fahrkarte, zuständige Schule: Rugenbergen in Bönningstedt
    • Auch Schülerinnen und Schüler der Oberstufe habe die Möglichkeit, online eine Fahrkarte zu beantragen, sofern sie die Bedingungen der Schülerbeförderungsatzung des Kreises Pinneberg erfüllen.
    • Außerdem gilt: Grundschüler der DAZ-Primar-Klasse erhalten eine Fahrkarte, wenn die einfache Entfernung zur Caspar-Voght-Schule (zugewiesene Schule) mehr 2 km beträgt und sie nicht aus dem gleichen Wohnort kommen.

  • Für neue Schülerinnen und Schüler (NEU 5, NEU11, NEU überhaupt oder einfach Neu (obwohl schon länger an der CVS) kann ab dem 27.05.24 über www.ticket-olav.de eine Schülerkarte beantragt werden.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein digitales Foto.
  • Geschieht dieses bis zum 30. Juni 2024 wird die Fahrkarte am 1. Schultag nach den Sommerferien im Schulbüro vorliegen und kann dort gegen eine Unterschrift abgeholt werden.
  • Auch später beantragte Karten werden entgegen genommen. Dementsprechend später werden die Karten ausgegeben.

Seit dem Schuljahr 2023/2024 werden nur noch elektronische Fahrkarten (Chipkarten) ohne Lichtbild ausgegeben. Zum Nachweis der Identität gibt es eine zusätzliche Karte, die bei Fahrkartenkontrollen vorlegt werden kann. Diese Identitätskarte findet sich im OLAV-Postfach eines jeden Antragstellers und kann bei Verlust jederzeit selbst ausgedruckt werden. Das Schulbüro hat hierauf keinen Zugriff und kann daher nicht unterstützen.

Beispiel Identitätskarte:

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind unter der Rubrik FAQ weitere Informationen rund um die Schülerfahrkarten zu finden. Zudem gibt es eine Schülerfahrkarten-Hotline unter der Rufnummer 04541 888-288, die montags und mittwochs in der Zeit von 9 bis 11 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr besetzt ist.

 

Wichtige Dateien:

Flyer OLAV

HVV Satzung Schülerbeförderung

HVV Vorläufige Satzung Schülerbeförderng

 

 

 

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