Neuregelung Schülerfahrkarten

Neuregelungn gilt ab dem 15.05.23!!!!!!!

Durch die Einführung des Deutschlandtickets gibt es mal wieder gravierende Veränderungen für die Schülertickets. Daher gilt die Information auch für alle, die bereits ein Schülerticket besitzen.

Die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn haben sich gemeinsam darauf verständigt, allen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern mit dem Beginn des Schuljahres 2023/2024 das Deutschland-Ticket zur Verfügung zu stellen. Ab August 2023 ist somit die bundesweite Nutzung des ÖPNV für unsere Schülerinnen und Schüler möglich.

Was bedeutet das jetzt?

  • Alle aktuell bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten gelten bis zum 31.08.2023.
  • ALLE müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen (www.ticket-olav.de) und erhalten ab dem neuen Schuljahr ein Deutschland-Ticket – sofern ein Anspruch besteht.
  • Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Es gelten weiterhin die kreisspezifischen Regularien bzw. die Sonderregeln der Schulträger. Kurz zusammengefasst:

  • Regelung für den Wohnort Tangstedt: wenn die Wohnadresse mehr als 4 km entfernt ist.
  • Regelung für den Wohnort Borstel-Hohenraden: wenn die nächste vergleichbare Schule der gleichen Schulart mehr als 4 km von der Wohnadresse entfernt ist.
  • Die Fahrkarte gilt ganzjährig. 
  • Wohnort Pinneberg: keine Fahrkarte, gleichwertige Schulen (JCS, Schulzentrum Nord)
  • Kummerfeld: keine Fahrkarte, zuständige Schule: Schulzentrum Nord
  • Halstenbek: keine Fahrkarte, zuständige Schule: An der Bek
  • Ellerbek: keine Fahrkarte, zuständige Schule: Rugenbergen in Bönningstedt
  • Auch Schülerinnen und Schüler der Oberstufe habe die Möglichkeit, online eine Fahrkarte zu beantragen, sofern sie die Bedingungen der Schülerbeförderungsatzung des Kreises Pinneberg erfüllen.
  • Außerdem gilt: Grundschüler der DAZ-Primar-Klasse erhalten eine Fahrkarte, wenn die einfache Entfernung zur Caspar-Voght-Schule (zugewiesene Schule) mehr 2 km beträgt und sie nicht aus dem gleichen Wohnort kommen.

 

Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Onlineantrag ab dem 15.05.2023 möglich und sollte bis spätestens 30.06.2023 durch die Antragstellerinnen und Antragsteller – für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.

Die alten Fahrkarten müssen im Schulbüro abgegeben werden.

Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden nur noch elektronische Fahrkarten (Chipkarten) ohne Lichtbilder ausgegeben. Die Fahrkarten sind dann nur mit einem Ausweisdokument gültig. Da man jedoch davon ausgehen kann, dass Schülerinnen und Schülern nicht täglich ein offizielles Ausweisdokument mit zur Schule nehmen, wurde ein Ausweisdokument entwickelt (Identitätskarte), welches mit dem Bescheid den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Verfügung gestellt wird.

Diese Identitätskarte findet sich dann im OLAV-Postfach eines jeden Antragstellers und kann bei Verlust jederzeit selbst ausgedruckt werden. Das Schulbüro hat hierauf keinen Zugriff und kann daher nicht unterstützen.

Für den Online-Antrag benötigen Sie wieder ein digitales Foto in Passgröße.

Beispiel Identitätskarte

 

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind unter der Rubrik FAQ weitere Informationen rund um die Schülerfahrkarten zu finden. Zudem gibt es eine Schülerfahrkarten-Hotline unter der Rufnummer 04541 888-288, die montags und mittwochs in der Zeit von 9 bis 11 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr besetzt ist.

 

Wichtige Dateien:

Flyer OLAV

HVV Satzung Schülerbeförderung

HVV Vorläufige Satzung Schülerbeförderng

 

 

 

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