„(1) Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussgremium der Schule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt die Beschlüsse der Schulkonferenz aus.

(2) Die Schulkonferenz setzt sich nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen aus einer jeweils gleichen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zusammen. (…)“ (§62 SchulG, Link)

Mitglieder der Schulkonferenz 2018-19 (Stand: März 2019)

 

Unsere Geschäftsordnung

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